Was ist 29 StVZO?
Die StVZO regelt in Deutschland die Zulassung von Fahrzeugen. Der Begriff Straßenverkehrszulassungsordnung oder das Kürzel StVZO ist den meisten Autofahrern ein Begriff. Schließlich werden in dieser Verordnung die Grundregeln für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr bestimmt.
Der § 29 StVZO besagt, dass Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen haben.
Den allermeisten ist noch der Satz "Mein Auto muss zum TÜV" geläufig. Dies gilt so schon lange Zeit nicht mehr, denn neben dem TÜV steht jedem frei, sein Auto bei anderen Untersuchungsstellen wie z.B. die Dekra untersuchen zu lassen. Korrekt heißt es also: "Ich muss mein Auto nach § 29 StVZO untersuchen lassen."
Quelle: Buzer
Fristen - Wann muss mein Fahrzeug untersucht werden?
Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:
Bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen muss die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten stattfinden, für die weiteren Hauptuntersuchungen beträgt die Frist dann 24 Monate. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.
Quelle: Verkehrsportal
Termin verpasst - wie lange kann ich überziehen?
Das ist unterschiedlich. In der Regel ist 1 Monat Überziehung kein Problem. Danach werden Bußgelder fällig, welche der Bußgeld Katalog regelt